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Qualitätssicherung XPlanung: So gelingt die Erstellung und Abnahme von XPlan GML
Die Erstellung und Abnahme von XPlan GML (Geography Markup Language) durch Kommunen bildet in Deutschland einen wichtigen Baustein auf dem Weg zur Digitalisierung der Planung. XPlan GML dient unter anderem als einheitliche Datenstruktur für digitale Flächennutzungspläne und Bebauungspläne. Damit der Überführungsprozess dieser Pläne in XPlan GML möglichst reibungslos verläuft und letztlich auch die Qualität der Planungsdaten gewährleistet ist, gibt es wichtige Punkte zu beachten:
Vor der eigentlichen Erstellung sollten einige Vorgaben getroffen werden, um eine einheitliche Erfassung der kommunalen XPlan GMLs sicherzustellen.
1. Wahl des XPlanung-Standard:
Im Wesentlichen werden zwei Standards unterschieden. Beim sogenannten teilvektoriellen Standard (Minimalstandard) werden die relevanten Metadaten eines Plans erfasst (bspw. der Name des Plans) und zusätzlich wird die Geometrie des räumlichen Geltungsbereichs vektoriell erfasst. Darüber hinausgehende Informationen werden durch Verweis auf die Planurkunde und weitere externe Dokumente (bspw. textliche Festsetzungen) abgebildet.
Beim sogenannten vollvektoriellen Standard hingegen, werden neben den Metadaten und Geltungsbereich eines Plans auch alle weiteren raumbezogenen Planinhalte vektoriell erfasst und mit entsprechenden Informationen des XPlanung-Modells hinterlegt. Zusätzliche Informationen (bspw. textliche Festsetzungen) können dabei den einzelnen digitalisierten Planinhalten konkret zugewiesen oder auch dem gesamten Planbereich zugeordnet werden.
Der vollvektorielle Standard ist zwar zunächst mit mehr Aufwand verbunden, ermöglicht jedoch eine Vielfalt an nachgelagerten Nutzungsmöglichkeiten, etwa räumliche Analysen, aber auch Effizienzgewinne, etwa im Bereich der Baulandentwicklung oder Bauaufsicht.
2. Erfassungstiefe bestimmen:
Das XPlanung-Modell besitzt eine Vielzahl von Attributen, wobei nur wenige Pflichtattribute vorgesehen sind. Je nach eigener Zielsetzung und Datenstruktur bietet es sich daher an, den Mindestumfang der Erfassung, bzw. zusätzliche Pflichtattribute festzulegen. Dies kann sich bspw. auf den Umgang mit Planinhalten ohne Festsetzungscharakter oder auch den Umfang der zuzuordnenden Dokumente beziehen (bspw. Berücksichtigung der Begründung bei Bebauungsplänen).
3. Umgang mit textlichen Informationen:
- Oftmals beinhalten Bauleitpläne zusätzliche textliche Informationen, wie etwa die textlichen Festsetzungen beim Bebauungsplan. Diese Informationen, welche den zeichnerischen Teil der Pläne um wichtige Aussagen ergänzen, lassen sich in XPlanung in unterschiedlichem Maße berücksichtigen.
- So kann etwa in der XPlan GML auf das externe Dokument, welches die textlichen Festsetzungen eines Bebauungsplans enthält, verwiesen werden. Hierdurch wird zunächst jedoch nur ersichtlich, dass zu dem Bebauungsplan textliche Festsetzungen existieren und nicht, wie diese lauten oder worauf sich diese beziehen
- Alternativ können die textlichen Festsetzungen eines Bebauungsplans vollständig als Text erfasst und als Ganzes in der XPlan GML hinterlegt werden. Hierdurch lassen sich die textlichen Festsetzungen ohne Medienbruch darstellen, auch wenn die räumliche Zuordnung noch selbst abgeleitet werden muss.
- n einer dritten Variante können die textlichen Festsetzungen eines Bebauungsplans textlich erfasst und auf die einzelnen räumlichen Planzeichen, auf die sie sich beziehen, aufgeteilt und diesen zugeordnet werden. Somit sind bei der Abfrage von bspw. Flächen für Nebenanlagen auch direkt die möglicherweise bestehenden bauordnungsrechtlichen Vorgaben zur Gestaltung dieser Flächen einsehbar.
4. Festlegung einer XPlanung Schemaversion
Der Standard XPlanung wird fortlaufend weiterentwickelt und an rechtliche sowie technische Gegebenheiten angepasst. In der Folge lassen sich verschiedene XPlanung Schemaversionen unterscheiden, wobei sich von Version zu Version bestehende Attribute oder auch die Anforderung an deren Verwendung verändern können. Im Vorfeld sollte sich daher genauer mit den verschiedenen Versionen auseinandergesetzt und die Schemaversion festgelegt werden, in der die Bauleitpläne digitalisiert werden sollen.
Falls bei der Digitalisierung von Bauleitplänen mit externen Dienstleistern zusammengearbeitet wird, sollten die eingangs getroffenen Festlegungen optimalerweise auch in einem Pflichtenheft gebündelt werden. Damit kann die Erfassung und Qualitätssicherung erleichtert und zusätzlicher Abstimmungsbedarf vermindert werden. Bei der Erfassung und Qualitätssicherung sollten dabei folgende Aspekte berücksichtigt werden:
1. Einhaltung von Vorgaben: Es sollte sichergestellt werden, dass bei der Erfassung alle zuvor getroffenen Vorgaben, etwa mit Blick auf die Erfassungstiefe, eingehalten werden. Dabei sind in jedem Fall auch die Vorgaben der XLeitstelle zur Verwendung einzelner Attribute, wie sie im Objektartenkatalog oder den Konformitätsbedingungen der entsprechenden XPlanung-Schemaversion nachgelesen werden können, zu beachten. Nur so können später ein einheitlicher Datenbestand erzielt und größerer Korrekturaufwand vermieden werden.
2. Datenintegrität sicherstellen: Durch eine systematische Arbeitsweise sollte im ständigen Abgleich mit der jeweiligen Planurkunde, die letztlich die Basis für die Erstellung der XPlan GML bildet, die Vollständigkeit und Korrektheit bei der Erfassung überprüft werden. Dies ist entscheidend für die Qualität des späteren XPlan GML Bestands.
3. Aktualität der Daten: Sowohl die Grundlagendaten und Dokumente, welche für die Erfassung der XPläne relevant sind, aber auch das Endprodukt, sprich die einzelnen XPlan GMLs selbst sollten stets auf dem neusten Stand gehalten werden. Für die Grundlagendaten bedeutet dies, dass bspw. aktuelle ALKIS-Daten (etwa Flurstücke) Eingang in die Erfassung finden oder dass im Falle der Dokumente die mit sämtlichen Verfahrensvermerken versehene Planurkunde und nicht der Vorentwurf des Bauleitplans zugrunde gelegt und referenziert wird. Was bestehende XPlan GMLs angeht, bedeutet dies, dass hier auch neue Planungen Berücksichtigung finden sollten, insofern diese denn Einfluss auf die bestehende Planung nehmen (etwa Änderungen oder Aufhebungen).
4. Qualitätssicherung: Letztlich gewährleisten wirkungsvolle Kontrollmechanismen, dass die gewünschte Qualität der XPlan GML Daten erreicht wird. Die interne Qualitätssicherung setzt jedoch entsprechende Personalkapazität (Erfassung und Qualitätssicherung sollten durch unterschiedliche Personen erfolgen) und ebenfalls einen gewissen Kenntnisstand über das XPlanung-Datenmodell voraus. Falls diese Voraussetzungen nicht gegeben sein sollten, lohnt es sich mit Blick auf die Qualität in jedem Fall, externe Hilfe von spezialisierten und unabhängigen Dienstleistern in Anspruch zu nehmen.
Unterstützung verspricht auch die Verwendung eines XPlan-Validators, wie dem der XLeitstelle. Dieser hilft jedoch lediglich beim Aufspüren von Fehlern, übernimmt aber nicht deren Korrektur. Hinzu kommt, dass die fachliche Korrektheit einer Entscheidung bei mitunter mehreren Erfassungsmöglichkeiten nicht durch den Validator geprüft werden kann. Aus diesem Grund sollte die abschließende Prüfung durch den Validator um zwei vorgelagerte Prüfungen ergänzt werden.
Bei der inhaltlichen Prüfung werden die digitalisierten Planinhalte mit denen der geltenden Bauleitplanurkunde abgeglichen. Ein schrittweises Vorgehen und der direkte Abgleich mit der Planzeichenerklärung gewährleistet, dass die Planinhalte vollständig und auch mit dem richtigen Planzeichen hinterlegt worden sind.
Die Prüfung der Metadaten zielt darauf ab, die Vollständigkeit und Korrektheit aller gewünschten, bzw. verpflichtenden Angaben von Attributen zu überprüfen, welche den Plan beschreiben. Beispiele hierfür reichen von der Angabe des Plannamen und -nummer (ggfs. nach einer vorgegebenen Systematik) bis hin zur Angabe des einschlägigen Planverfahrens.
Die Beachtung dieser Punkte trägt zur effizienten Erstellung und Abnahme von XPlan GML-Daten bei und stellt sicher, dass diese Daten als verlässliche Grundlage für nachgelagerte Nutzungszwecke dienen können.