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XBau-Standard: Digitale Transformation im deutschen Bauwesen
XBau ist der Standard, der in bauaufsichtlichen Verfahren der digitalen Kommunikation der Beteiligten dienen soll. Er gehört zu den sogenannten XÖV-Standards (XML in der öffentlichen Verwaltung) und definiert die Strukturen sowie Inhalte aller Nachrichten, die erforderlich sind, um die Prozesse im jeweiligen Verfahren abzubilden. Zusammen mit
XPlanung wurde die verbindliche Einführung von XBau am 5. Oktober 2017 vom IT-Planungsrat beschlossen. Der Beschluss adressiert die öffentliche Verwaltung als Träger von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Somit müssen alle beauftragten und eingesetzten IT-Lösungen XPlan/XBau-konform sein.
XBau umfasst den Nachrichten- und Datenaustausch in bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren gemäß der Musterbauordnung (MBO). Es wird in der elektronischen Kommunikation zwischen Bauherrschaft, Baugenehmigungsbehörden, anderen Behörden und Fachplanern angewendet. Die Kommunikation erfolgt maschinell zwischen den entsprechenden Fachanwendungen und ermöglicht den verlustfreien Austausch in einem herstellerunabhängigen Format. Dies erleichtert und beschleunigt Verfahren, ermöglicht die Automatisierung von Prüfungen und deckt verschiedene bauaufsichtliche Verfahren und Informationsübermittlungsprozesse ab, von Anzeigen bis zur Bescheiderteilung. Gegenstand der Standardisierung von XBau ist die Spezifikation von Nachrichten und Daten, insbesondere:
• Antragsdaten,
• Beschreibung des beantragten Bauvorhabens,
• Informationen zu den am Bau Beteiligten,
• Dokumente wie z. B. Bauvorlagen und Unterlagen einschließlich Metadaten,
• Informationen zu dem Verfahrensstand eines bauaufsichtlichen Verfahrens und
• Bescheide
• Meldung an die statistischen Ämter
Die Anwendung des Standards ermöglicht eine verbesserte Interoperabilität zwischen den Systemen verschiedener Akteure und steigert die Produktivität im Genehmigungsprozess. Architekten und Fachplaner reichen XBau-konforme Bauvorlagen elektronisch bei der Bauaufsicht ein, wodurch manuelle Registrierungsprozesse überflüssig werden. Die automatische Überprüfung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität sowie der medienbruchfreie Zugriff auf Informationen erleichtern und beschleunigen die Bearbeitung durch die Fachdienststellen. Die Planer können den Sachstand elektronisch einsehen und Informationen in ihre IT-Systeme übernehmen, was die Sicherheit erhöht und die Anzahl der Kontakte zwischen den Akteuren reduziert.
Die Nutzung dieser Standards bietet eine Vielzahl von Vorteilen, darunter eine verbesserte Zusammenarbeit, bessere Auswertungs- und Monitoringmöglichkeiten, erweiterte Dienstleistungsangebote sowie eine erhöhte Verfahrenstransparenz mit langfristigen Zeit- und Kostenersparnissen. Ihre verbindliche Einführung wurde vom IT-Planungsrat beschlossen, und alle beteiligten Akteure werden dazu aufgefordert, sie zu implementieren. Dies impliziert proaktive Maßnahmen wie die Zusammenarbeit mit anderen Behörden, die Schaffung entsprechender Strukturen, die Berücksichtigung der Konformität in Ausschreibungen sowie die Erfassung von Plänen. Die Umsetzung ist ein fortlaufender Prozess, der die Beteiligung aller involvierten Akteure erfordert.