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XPlanung kommt ins BauGB – was das für Kommunen jetzt bedeutet
Liebe Nutzer:innen von XPlanung24,
es gibt eine Entwicklung, die für die Bauleitplanung in den nächsten Jahren eine echte Zäsur darstellen wird: Im aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zur Novellierung des Baugesetzbuches wird XPlanung erstmals direkt im BauGB verankert.
Bislang war die Verpflichtung zur Nutzung von XPlanung auf mehrere Rechtsquellen verteilt: der IT-Planungsratsbeschluss 2017/37 vom 5. Oktober 2017 verpflichtete alle Länder und Kommunen zur Einführung des Standards in ihren IT-Systemen, das OZG schuf den Rahmen für digitale Verwaltungsleistungen im Bereich Bauen und Wohnen, und die INSPIRE-Richtlinie der EU schreibt die maschinenlesbare Bereitstellung von Raumplanungsdaten vor. Für viele Kommunen war diese Rechtslage schwer greifbar – zu verteilt, zu abstrakt, zu weit weg vom konkreten Planverfahren. Mit der Novelle des BauGB ändert sich das grundlegend: XPlanung wird dort verankert, wo Bauleitplanung stattfindet – im zentralen Fachgesetz selbst.
Was der Entwurf konkret vorsieht
Der Referentenentwurf (Bearbeitungsstand 01.04.2026) bringt drei entscheidende Änderungen mit direktem Bezug auf XPlanung:
§ 2 Absatz 4 BauGB (neu): Bei der Erstellung von Planunterlagen für Bauleitpläne und sonstige städtebauliche Satzungen ist der Standard XPlanung zu verwenden – ausdrücklich mit Verweis auf den verbindlichen Beschluss 2017/37 des IT-Planungsrats vom 5. Oktober 2017. Damit ist die Verpflichtung nicht mehr nur mittelbar aus verschiedenen Regelwerken herzuleiten. Sie steht jetzt im Gesetz.
§ 6a BauGB (Flächennutzungsplan): Der genehmigte Flächennutzungsplan wird zusammen mit der Begründung im Standard XPlanung im Internet veröffentlicht und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht. Erst mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam.
§ 10a BauGB (Bebauungsplan): Dasselbe gilt für den Bebauungsplan: Er wird im Standard XPlanung veröffentlicht und über ein zentrales Landesportal zugänglich gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Das ist mehr als eine Formalie. Die Veröffentlichung im XPlanung-Format ist künftig nicht mehr eine Option neben der Bekanntmachung – sie ist die Bekanntmachung. Wer keinen rechtssicheren XPlanGML liefert, hat rechtlich keinen wirksamen Plan.
Was sich dadurch verändert – und was nicht
Aus unserer Sicht ist das weniger eine Überraschung als vielmehr die logische Konsequenz der letzten Jahre. Die Verpflichtung zur Umsetzung besteht faktisch bereits seit dem IT-Planungsratsbeschluss von 2017. Nur war sie für viele Kommunen schwer greifbar, weil sie sich aus verschiedenen Regelwerken zusammensetzt. Mit der Verankerung im BauGB wird diese Diskussion jetzt beendet.
Was sich verändert, ist weniger das „Ob», sondern das „Wie konsequent und wie schnell»:
- Für neue Bauleitplanverfahren wird XPlanung endgültig zum Standard, an dem kein Weg mehr vorbeiführt.
- Die rechtliche Verknüpfung zwischen XPlanGML-Veröffentlichung und dem Inkrafttreten von Plänen schafft einen direkten Haftungsbezug.
- Ein Thema rückt stärker in den Fokus, das bislang häufig vertagt wurde: der Umgang mit Bestandsplänen. Auch wenn die gesetzliche Verankerung formal nach vorne wirkt, entsteht in der Praxis ein klarer Erwartungsdruck, bestehende Planwerke digital verfügbar, auswertbar und veröffentlichbar zu machen.
XPlanung ist kein Inselprojekt
XPlanung ist nicht isoliert zu betrachten. Die Anforderungen aus dem Onlinezugangsgesetz und aus der INSPIRE-Richtlinie laufen parallel weiter. Es geht also nicht nur darum, XPlanGML-Dateien zu erzeugen, sondern auch darum, diese sinnvoll bereitzustellen, zugänglich zu machen und in bestehende Systeme zu integrieren.
Genau an dieser Stelle sehen wir aktuell bei vielen Kommunen die größte Lücke – weniger im Verständnis des Standards, sondern in der durchgängigen Umsetzung von der Erstellung bis zur Veröffentlichung.
Eine valide XPlanGML-Datei ist dabei nur der Anfang. Konformität – also die inhaltlich korrekte und vollständige Abbildung des geltenden Planrechts – ist eine andere Anforderung, die technische und fachliche Qualitätssicherung verlangt. Und die Bereitstellung über ein zentrales Landesportal erfordert wiederum eigene organisatorische und technische Strukturen.
Wie XPlanung24 dabei helfen kann
Mit XPlanung24 haben wir genau für diese Fragestellungen eine durchgängige Arbeitsumgebung aufgebaut – vom ersten Check-Up über die Begleitung laufender Verfahren und die Digitalisierung von Bestandsplänen bis hin zur Prüfung, Abnahme und Veröffentlichung der Daten. Ziel ist dabei nicht, zusätzliche Komplexität zu schaffen, sondern die bestehenden Anforderungen so umzusetzen, dass sie in der Praxis handhabbar bleiben.
Wenn Sie möchten, schauen wir uns Ihre konkrete Situation gerne gemeinsam an und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung, wo Sie stehen und welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Das machen wir bewusst niedrigschwellig – einfach damit Sie für sich eine klare Orientierung haben.
Bereits 581 Kommunen und zwei Bundesländer nutzen unseren pragmatischen Beratungsansatz zur Einführung von XPlanung. Lassen Sie sich beraten und informieren Sie sich bei uns unter https://www.xplanung24.de/beratung-zu-xplanung/