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Flächennutzungsplan (FP)

Naturschutz: Schutz, Pflege und Ausgleich im Flächennutzungsplan

FP_Naturschutz zeigt im Flächennutzungsplan Flächen für Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft sowie Flächen für Ausgleichsmaßnahmen. Das Thema erklärt die Inhalte, gibt Beispiele und beschreibt die Nutzung in XPLANUNG24. Sie verbinden Bauleitplanung und Naturschutzrecht und machen sichtbar, wo Ausgleich möglich ist.

Worum geht es?

Wer baut, greift oft in Natur und Landschaft ein. Das Naturschutzrecht verlangt dafür Vermeidung, Minderung oder Ausgleich. Der Flächennutzungsplan kann Flächen darstellen, die dem Schutz, der Pflege und der Entwicklung von Natur dienen oder für Ausgleich vorgesehen sind.

Welche Inhalte hat dieses Paket?

Im Mittelpunkt stehen:

  • Flächen für Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft: dargestellt mit einer Zielsetzung, etwa Entwicklung von Feuchtwiesen.
  • Flächen für Ausgleichsmaßnahmen: Flächen, auf denen Eingriffe an anderer Stelle kompensiert werden sollen.
  • Darstellungen, die auf Schutzgebiete verweisen, soweit das Modell dafür Objekte oder Attribute anbietet.

Was lässt sich damit darstellen?

Eine Gemeinde weist neues Gewerbeland aus und kennzeichnet zugleich eine Auenfläche als Fläche für Naturschutz und Entwicklung, auf der später Ausgleichsmaßnahmen stattfinden sollen.

Wofür wird es gebraucht?

Die Darstellungen sichern Flächen für den Naturschutz frühzeitig und liefern Argumente in der Abwägung. Sie bereiten außerdem die spätere Festsetzung in Bebauungsplänen vor.

Eingriff und Ausgleich

Die Eingriffsregelung des Naturschutzrechts verlangt, dass erhebliche Beeinträchtigungen vermieden oder ausgeglichen werden. Der Flächennutzungsplan kann dafür Flächen vorhalten. Die konkrete Zuordnung zu einzelnen Eingriffen erfolgt in der Regel erst auf der Ebene des Bebauungsplans.

Was bedeutet das in XPLANUNG24?

Sie reichen Ihren Plan als XPlanGML-Datei ein, also als standardisierte XML-Datei, die Geometrien und Sachdaten gemeinsam enthält. Die Naturschutzflächen werden mit den Bauflächen gemeinsam geprüft und sichtbar gemacht. So lässt sich nachvollziehen, ob Eingriffe und Ausgleich räumlich zusammenpassen.

Die Datei wird beim Hochladen auf Struktur und Inhalt geprüft. Danach können die Objekte in einer Karte angezeigt und für Veröffentlichung oder Auswertung genutzt werden. Welche Funktionen Ihnen konkret zur Verfügung stehen, entnehmen Sie bitte der Produktdokumentation.

Häufige Stolperfallen

Der Flächennutzungsplan enthält keine verbindlichen Schutzgebietsausweisungen; diese erfolgen nach Naturschutzrecht. Stellen Sie nur dar, was Sie planerisch beabsichtigen, und trennen Sie es von rechtlich festgesetzten Gebieten.

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