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Sonstige Planwerke und Wärmeplan (SO)

SO_Denkmalschutzrecht: Denkmalschutz übernehmen

Die Objektart SO_Denkmalschutzrecht übernimmt Festlegungen des Denkmalschutzes in einen Plan, etwa Ensembles, Einzelanlagen, Bodendenkmäler oder Grabungsschutzgebiete. Der Beitrag erklärt, was damit dargestellt wird, wofür die Information wichtig ist und was bei der Verwendung in XPLANUNG24 zu beachten ist.

Worum geht es?

Denkmalschutz ist Ländersache. Die Denkmalschutzgesetze der Länder bestimmen, welche Gebäude, Anlagen oder Bereiche als Denkmal geschützt sind und was dort erlaubt ist. Wer in oder neben einem Denkmal bauen möchte, braucht in der Regel eine denkmalrechtliche Entscheidung. Damit das früh sichtbar wird, übernehmen Pläne diese Informationen nachrichtlich.

Welche Inhalte hat die Objektart?

SO_Denkmalschutzrecht ist von SO_Geometrieobjekt abgeleitet und kann daher als Punkt, Linie oder Fläche erfasst werden. Das Objekt beschreibt eine Festlegung nach Denkmalschutzrecht. Über die Art der Festlegung wählen Sie zum Beispiel Denkmalschutz-Ensemble, Denkmalschutz-Einzelanlage, Grabungsschutzgebiet, archäologisches Denkmal, Bodendenkmal oder die engere beziehungsweise weitere Pufferzone um eine Welterbestätte. Zusätzlich kann gekennzeichnet werden, ob das Objekt zum Weltkulturerbe gehört, und es lassen sich Name und amtliche Nummer angeben. Die Wertelisten können sich zwischen Katalogversionen unterscheiden.

Weitere Angaben, die alle Objekte des Schemas tragen können: Verweise auf Dokumente (zum Beispiel den Bescheid oder die Denkmalliste), Textabschnitte, Rechtsstand, Gliederung und Aufschrift.

Was lässt sich damit darstellen?

Ein historischer Altstadtkern ist als Ensemble geschützt, ein Rathaus zusätzlich als Einzelanlage, und eine Wiese am Stadtrand gilt als Grabungsschutzgebiet. In einem Plan werden das Ensemble und das Grabungsschutzgebiet als Flächen, das Rathaus als Punkt oder Fläche übernommen. Ein verlinktes Dokument verweist auf die Eintragung bei der Denkmalbehörde.

Wofür wird die Objektart gebraucht?

Für Bauleitplanung und Genehmigungen ist der Denkmalbezug ein wichtiger Abwägungsbelang. Mit strukturierten Daten kann man automatisch abfragen, welche Planungen Denkmalbereiche berühren, und die Denkmalbehörde gezielt beteiligen.

Was bedeutet das in XPLANUNG24?

Beim Upload wird das Objekt als nachrichtliche Übernahme erkannt, geprüft und in der Karte dargestellt. Je nach Ausstattung der Datei sind Verweise auf Originaldokumente möglich. Die Plattform ersetzt nicht das Denkmalverzeichnis: Maßgeblich bleibt die Auskunft der zuständigen Denkmalbehörde.

Häufige Stolperfallen

Denkmalschutz wirkt oft auch auf die Umgebung (Umgebungsschutz). Diese Wirkung wird in den Daten nicht automatisch mitgeführt; geben Sie sie gegebenenfalls als eigene Fläche oder im Text an. Geometrien sollten zudem aus der amtlichen Quelle übernommen werden, nicht aus einer Rasterkarte nachgezeichnet.

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