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Grundlagen XPlanung

Rechtsgrundlage und Verbindlichkeit

Der IT-Planungsrat beschloss am 5. Oktober 2017 die verbindliche Einführung von XPlanung für IT-Verfahren der Planung und Genehmigung. Der Beitrag ordnet ein, was dieser Beschluss bedeutet, was er nicht bedeutet und weshalb ein einheitlicher Standard für Kommunen und Softwarehersteller wichtig ist. Er ersetzt aber kein Planungsrecht.

Worum geht es?

Standards helfen nur, wenn sie auch tatsächlich genutzt werden. Der IT-Planungsrat ist das zentrale Gremium von Bund und Ländern für die Zusammenarbeit in der Informationstechnik der Verwaltung. Er hat am 5. Oktober 2017 beschlossen, dass XPlanung für IT-Verfahren der Planung und Genehmigung verbindlich eingeführt wird.

Was bedeutet der Beschluss?

  • Einheitliche Grundlage: IT-Verfahren, die Pläne erfassen, verarbeiten oder bereitstellen, sollen den gemeinsamen Standard verwenden.
  • Herstellerneutralität: Verschiedene Softwareprodukte können Pläne untereinander austauschen, ohne aufwendige Umwandlungen.
  • Planbarkeit für Kommunen: Wer einen Standard nutzt, vermeidet Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern.

Was der Beschluss nicht regelt

Der Beschluss betrifft die technische Ebene, also den Datenaustausch. Er ersetzt nicht das Planungsrecht. Ob ein Bebauungsplan rechtswirksam ist, richtet sich weiterhin nach dem Verfahren, nach dem er aufgestellt und bekannt gemacht wurde. Auch die Frage, in welcher Form eine Bekanntmachung rechtlich erforderlich ist, wird im jeweiligen Fachrecht beantwortet.

Was bedeutet das in XPLANUNG24?

XPLANUNG24 unterstützt Kommunen und Planende dabei, den Standard praktisch anzuwenden: Pläne werden im Standardformat bereitgestellt, geprüft und dargestellt. Die rechtliche Beurteilung im Einzelfall, etwa zur Verbindlichkeit einer Veröffentlichung, bleibt Sache der zuständigen Stelle.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an Ihre Rechtsabteilung oder die zuständige Fachbehörde.

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