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Standards und OZG

Der Beschluss des IT-Planungsrats zu XPlanung

Der IT-Planungsrat, das gemeinsame Gremium von Bund und Ländern für IT in der Verwaltung, beschloss am 5. Oktober 2017 die verbindliche Einführung von XPlanung für relevante IT-Verfahren. Der Beitrag erklärt, was das Gremium ist, was der Beschluss bedeutet und welche Rolle er heute spielt. Dazu gibt es anschauliche Beispiele aus der Praxis.

Worum geht es?

Standards helfen nur, wenn sie auch eingesetzt werden. Damit XPlanung nicht bloß eine Empfehlung bleibt, wurde seine Nutzung politisch abgesichert. Der IT-Planungsrat ist das Gremium, in dem Bund und Länder die Zusammenarbeit bei der Informationstechnik in der Verwaltung abstimmen.

Was wurde beschlossen?

Der IT-Planungsrat beschloss am 5. Oktober 2017 die verbindliche Einführung von XPlanung für relevante IT-Verfahren. Das heißt: Systeme, die mit Plänen der Bauleitplanung und Raumordnung zu tun haben, sollen XPlanung für den Datenaustausch unterstützen.

Was bedeutet das praktisch?

Für Hersteller von Fachsoftware ist der Beschluss ein Signal, XPlanung in ihre Produkte aufzunehmen. Für Verwaltungen schafft er Planungssicherheit bei Beschaffung und Datenhaltung. Wie die Verbindlichkeit im Detail umzusetzen ist, regeln die zugehörigen Beschlüsse und Fristen; im Zweifel lesen Sie die Originaltexte.

Wofür ist das wichtig?

Die Verbindlichkeit sorgt dafür, dass Pläne bundesweit in einem einheitlichen Format vorliegen. Das ist Voraussetzung für Plan-Portale und für die Nachnutzung von Plandaten.

Was bedeutet das in XPLANUNG24?

XPLANUNG24 ist eine Plattform für XPlanung-Pläne und steht damit im Kontext dieses Beschlusses: Der Standard, mit dem hier gearbeitet wird, ist bundesweit als Grundlage vorgesehen.

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