Wissensdatenbank / Raumordnung (RP)
Ziele und Grundsätze der Raumordnung
Ziele und Grundsätze der Raumordnung unterscheiden sich in ihrer Verbindlichkeit: Ziele sind zu beachten, Grundsätze nur zu berücksichtigen. Das Thema erklärt den Unterschied einfach, nennt Beispiele und zeigt, wie der Rechtscharakter im RP-Schema und damit in XPLANUNG24 an Festlegungen erfasst wird.
Worum geht es?
Raumordnungspläne bestehen aus Festlegungen, die unterschiedlich streng wirken. Das Raumordnungsgesetz unterscheidet dabei grundsätzlich zwei Arten: Ziele und Grundsätze. Wer einen Plan liest oder Daten dazu bearbeitet, muss diese Unterscheidung kennen, denn sie entscheidet darüber, wie stark eine Festlegung später in Genehmigungen und in der Bauleitplanung wirkt.
Ziele und Grundsätze einfach erklärt
Ein Ziel der Raumordnung ist eine verbindliche Vorgabe. Sie ist räumlich und sachlich bestimmt oder bestimmbar, vom Plangeber abschließend abgewogen und deshalb von anderen Planungsträgern zu beachten. Man kann sie nicht im Einzelfall wieder wegwägen. Typisches Beispiel: Ein Gebiet ist als Vorranggebiet festgelegt, und andere Nutzungen, die dem widersprechen, sind dort ausgeschlossen.
Ein Grundsatz der Raumordnung ist dagegen eine allgemeine Aussage zur Ordnung und Entwicklung des Raums. Er ist bei späteren Entscheidungen zu berücksichtigen, darf aber gegen andere Belange abgewogen werden. Ein Vorbehaltsgebiet ist ein typischer Grundsatz: Ein bestimmter Belang soll dort ein besonderes Gewicht erhalten, ohne andere Nutzungen von vornherein auszuschließen.
Wie bildet XPlanung das ab?
Im RP-Schema trägt jedes Objekt ein Pflichtattribut Rechtscharakter. Die Werteliste enthält neben „Ziel der Raumordnung“ und „Grundsatz der Raumordnung“ weitere Angaben, darunter „Vorschlag Raumordnung“ und „Sonstiges“. Zusätzlich lässt sich ein Gebietstyp angeben, etwa Vorrang-, Vorbehalts- oder Eignungsgebiet. Rechtscharakter und Gebietstyp ergänzen sich, ersetzen sich aber nicht.
- Rechtscharakter = Wie verbindlich ist die Aussage?
- Gebietstyp = Welche Art von Gebiet wird festgelegt?
- Text und Begründung können über Verweise auf Textabschnitte angebunden werden.
Ein Beispiel
Ein Regionalplan legt ein Vorranggebiet für Trinkwasserschutz fest und erklärt es zum Ziel der Raumordnung. Daneben steht ein Vorbehaltsgebiet für Erholung, das als Grundsatz gekennzeichnet ist. In der Karte wirken beide Flächen ähnlich, rechtlich aber unterschiedlich. Erst die beiden Attribute machen den Unterschied in den Daten sichtbar.
Was bedeutet das in XPLANUNG24?
Beim Prüfen einer XPlanGML-Datei achtet die Plattform darauf, dass der Rechtscharakter bei Festlegungen gesetzt ist. In der Karte oder in Auswertungen kann er helfen, verbindliche und abwägbare Festlegungen zu unterscheiden. Welche Filter und Darstellungen konkret möglich sind, richtet sich nach der jeweiligen Ausbaustufe; die Daten selbst enthalten die nötigen Angaben.
Häufige Stolperfallen
Häufig wird „Vorranggebiet“ automatisch mit „Ziel“ gleichgesetzt und „Vorbehaltsgebiet“ mit „Grundsatz“. Das ist eine gängige Faustregel, aber die Einstufung legt der Plangeber im Plantext fest. Übernehmen Sie sie deshalb aus dem Plandokument und raten Sie nicht aus der Farbe der Fläche.
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