Wissensdatenbank / Standards und OZG
Welche OZG-Leistung nutzt welchen Standard?
Vier OZG-Leistungen im Bereich Planen und Bauen haben direkten Bezug zu Standards: digitale Bauantragstellung, Beteiligungsverfahren nach BauGB, ROG und in der Planfeststellung, Einstellen raumbezogener Planwerke sowie Genehmigung zur Leitungsverlegung nach § 127 TKG. Der Beitrag ordnet sie zu. Dazu gibt es anschauliche Beispiele aus der Praxis.
Worum geht es?
Im OZG sind Verwaltungsleistungen als einzelne Angebote beschrieben. Einige davon stützen sich auf die Standards der XLeitstelle Planen und Bauen. Die folgende Übersicht zeigt, welche.
Die Zuordnung
Die vier Leistungen im Überblick:
- Digitale Bauantragstellung und Baugenehmigung: nutzt XBau.
- Beteiligungsverfahren nach BauGB, ROG und in der Planfeststellung: nutzt XPlanung, XPlanverfahren, XBeteiligung und XTrasse 2.0.
- Einstellen von raumbezogenen Planwerken in das Internet: nutzt XPlanung beziehungsweise XPlanGML.
- Genehmigung zur Leitungsverlegung nach § 127 TKG: nutzt XBreitband und XTrasse.
Beispiele aus der Praxis
Eine Gemeinde veröffentlicht ihren Bebauungsplan im Netz: Das ist das Einstellen von Planwerken, gestützt auf XPlanung. Ein Bürger gibt zu einem Planentwurf eine Stellungnahme ab: Das ist ein Beteiligungsverfahren. Ein Telekommunikationsunternehmen beantragt, Glasfaser im Gehweg zu verlegen: Hier greifen XBreitband und XTrasse.
Wofür ist die Zuordnung hilfreich?
Sie zeigt, welche Standards eine Behörde oder ein Softwareanbieter beherrschen muss, um eine bestimmte Leistung digital anzubieten.
Was bedeutet das in XPLANUNG24?
XPLANUNG24 steht der Leistung „Einstellen von raumbezogenen Planwerken in das Internet“ thematisch am nächsten, weil es um digitale XPlanung-Pläne geht. Eine rechtlich verbindliche Zuordnung einzelner Funktionen ist damit nicht gemeint.
Die Liste kann sich ändern. Aktuelle Informationen führt die XLeitstelle auf ihrer Seite zu den OZG-Leistungen.
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