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OZG und Standards für Planen und Bauen
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) will Verwaltungsleistungen online verfügbar machen. Damit Anträge und Pläne zwischen Portalen und Fachverfahren fließen, braucht es gemeinsame Datenstandards. Der Beitrag erklärt kurz das OZG und zeigt, welche Standards im Bereich Planen und Bauen eine Rolle spielen. Dazu gibt es anschauliche Beispiele aus der Praxis.
Worum geht es?
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen auch digital über Verwaltungsportale anzubieten. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen nicht mehr zu Ämtern gehen oder Papier einreichen müssen, sondern vieles online erledigen können.
Ein Antrag im Internet ist aber nur die Vorderseite. Dahinter muss die Behörde die Daten weiterverarbeiten. Wenn jedes System sein eigenes Format nutzt, scheitert das schnell. Hier kommen Standards ins Spiel.
Welche Standards gehören zu Planen und Bauen?
Für den Bereich Planen und Bauen gibt es mehrere Standards, die von der XLeitstelle Planen und Bauen betreut werden:
- XPlanung: digitale Pläne der Raum- und Bauleitplanung.
- XBau: Nachrichten in bauaufsichtlichen Verfahren, etwa beim Bauantrag.
- XTrasse: Trassen- und Leitungsdaten.
- XBreitband: Austausch in Breitbandausbau-Verfahren.
- XPlanverfahren und XBeteiligung: Abläufe und Beteiligung in Planverfahren.
- XTiefbau: ein weiterer Standard im Umfeld, dessen Spezifikation in Version 1.3 vorliegt.
Ein Beispiel
Eine Gemeinde stellt einen neuen Bebauungsplan ins Internet. Eine Bürgerin kann ihn über ein Portal finden und lesen. Das funktioniert besonders gut, wenn der Plan als XPlanung-Datensatz vorliegt, weil Portale, Karten und Auskunftssysteme ihn dann einheitlich verarbeiten können.
Wofür sind Standards wichtig?
Standards sparen Schnittstellenarbeit. Statt dass jede Plattform mit jedem System einzeln abgestimmt wird, genügt die gemeinsame Sprache. Das macht Lösungen nachnutzbar und senkt Kosten.
Was bedeutet das in XPLANUNG24?
XPLANUNG24 ist die Plattform für XPlanung-Pläne. Welche weiteren Standards die jeweilige Verwaltung nutzt, entscheidet sich in den eingesetzten Fachverfahren und Portalen.
Dieser Beitrag beschreibt das OZG bewusst nur in den Grundzügen. Verbindliche Fristen und Pflichten richten sich nach dem geltenden Gesetz.
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